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Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

  • Autorenbild: Consulting Gassner
    Consulting Gassner
  • 19. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Am 11. Dezember 2025 wurde in Österreich das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Es bringt umfassende Änderungen für den Strommarkt und betrifft nahezu alle Stromkund:innen – von Privathaushalten über Unternehmen bis hin zu Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen.

Ziel des Gesetzes ist es, Strompreise transparenter und fairer zu gestalten, Energiearmut zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien besser in das Stromsystem zu integrieren.


Mehr Transparenz bei Strompreisen

Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Verbraucherrechte. Stromanbieter sind künftig verpflichtet, Preisanpassungen klar und nachvollziehbar zu begründen. Besonders relevant für Haushalte und Betriebe: Sinken die Großhandelspreise, müssen diese innerhalb von sechs Monaten an Endkund:innen weitergegeben werden.

Zusätzlich wird der Anbieterwechsel erleichtert und Kündigungsrechte werden ausgeweitet. Damit soll der Wettbewerb am Strommarkt gestärkt und die Vergleichbarkeit von Stromtarifen verbessert werden.


Sozialtarif als Maßnahme gegen Energiearmut

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird erstmals ein bundesweiter Sozialtarif eingeführt. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten Strom zu vergünstigten Konditionen für ein festgelegtes Grundkontingent.

Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Strom als grundlegende Versorgung auch für finanziell belastete Haushalte leistbar bleibt und Energiearmut gezielt reduziert wird.


Neue Regeln für Netzentgelte und Stromnetze

Auch die Berechnung der Netzentgelte wird durch das ElWG neu geregelt. Künftig soll stärker berücksichtigt werden, wann Strom verbraucht oder ins Netz eingespeist wird.

Stromverbrauch zu netzentlastenden Zeiten kann langfristig kostengünstiger sein. Gleichzeitig erhalten Netzbetreiber neue Instrumente, um Netzengpässe zu vermeiden, etwa durch zeitlich begrenzte Einspeisereduktionen bei Photovoltaik- oder Windanlagen.

Für flexible Verbraucher wie Wärmepumpen, E-Autos oder Stromspeicher ergeben sich dadurch neue Chancen, Strom gezielt und effizient zu nutzen.


Änderungen für Photovoltaik-Anlagen

Für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen bringt das neue Gesetz mehrere Neuerungen:

  • Einspeisung bis 20 kW bleibt kostenfrei

  • Größere Anlagen leisten künftig einen geringen Infrastrukturbeitrag

  • Bei Netzüberlastung kann es zu zeitlich begrenzten Einspeisebeschränkungen kommen

Damit rücken Themen wie Eigenverbrauch, Stromspeicher und flexible Nutzung stärker in den Fokus der Wirtschaftlichkeit.


Energiegemeinschaften gewinnen an Bedeutung

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Förderung von Energiegemeinschaften. Haushalte, Betriebe oder Gemeinden können gemeinsam Strom erzeugen, nutzen und teilen. Das stärkt regionale Energieversorgung, entlastet Netze und eröffnet neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Stromnutzung.


Fazit

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt zahlreiche Änderungen, die sowohl Chancen als auch neue Anforderungen mit sich bringen. Transparente Strompreise, soziale Ausgleichsmaßnahmen und neue Modelle der Stromnutzung stehen dabei im Mittelpunkt.

Wie stark einzelne Haushalte oder Betriebe tatsächlich profitieren, hängt von der individuellen Ausgangssituation ab – etwa vom Verbrauchsverhalten, der technischen Ausstattung oder dem Grad der Eigenversorgung.


Fragen zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz?

Sollten hierzu Fragen bestehen oder Unsicherheiten auftreten, besteht die Möglichkeit, sich über den nachstehenden Link eine unverbindliche Beratung zu buchen.Dabei kann individuell geklärt werden, welche Auswirkungen das neue Gesetz konkret hat und welche Optionen sinnvoll sind.


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